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Produktbedingungen

BITTE LESEN SIE SICH DIE FOLGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH

BENUTZERLIZENZ FÜR ABONNEMENTS

Autodata Limited ist eine in England und Wales unter der Firmennummer 01062727 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit registriertem Geschäftssitz unter der Adresse Autodata, Capitol House, Bond Court, Leeds LS1 5EZ („Autodata”).

Ihr Zugang zur Datenbank von Autodata wird durch eine elektronische Berechtigung kontrolliert, die durch die Eingabe eines Benutzernamens und eines Kennworts aktiviert wird. Die Benutzernamen und Kennwörter werden von Autodata oder deren bevollmächtigten Vertretern auf Abonnementbasis zur Verfügung gestellt.

Mit dem Zugriff auf die Datenbank von Autodata und der Bezahlung der Abonnementgebühr stimmen Sie zu, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Lizenz für Sie verbindlich sind. Im Gegenzug gewährt Ihnen Autodata zu den folgenden Bedingungen eine Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Informationen von Autodata:

  1. Begriffsbestimmungen

In dieser Lizenz haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:

Informationen von Autodata“ bezeichnet die von Autodata erfassten und im Abonnementbereich der Website von Autodata veröffentlichten Informationen;

Website von Autodata“ bezeichnet die Website unter workshop.autodata-group.com  oder eine andere Website, über die Autodata Sie gegebenenfalls in Kenntnis setzt;

Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet Patente, Urheberrechte, Ausführungen, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Handelsnamen, Domain-Namen, Datenbankrechte, Rechte an Know-how und vertraulichen Informationen, alle anderen gewerblichen oder geistigen Schutzrechte sowie alle ähnlichen oder analogen eingetragenen oder nicht eingetragenen Rechte, die nach den Gesetzen eines Landes bestehen;

Lizenzvereinbarung“ bezeichnet diese Abonnementlizenzen/allgemeinen Geschäftsbedingungen für Produkte;

Registrierungsformular“ bezeichnet das mit Ihren personenbezogenen Daten sowie mit Angaben zum Abonnementzeitraum und zur zu entrichtenden Abonnementgebühr ausgefüllte (elektronische oder anderweitige) Formular. Bei Widersprüchen zwischen dieser Lizenz und dem Registrierungsformular haben die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung Vorrang;

Abonnementbereich“ bezeichnet den Teil der Website von Autodata, auf den nur durch die Eingabe eines gültigen Benutzernamens und Kennworts zugegriffen werden kann und der die Informationen von Autodata enthält;

Abonnementgebühr“ bezeichnet die zwischen Ihnen und Autodata vereinbarte und auf dem Registrierungsformular angegebene Gebühr;

Abonnementzeitraum“ bezeichnet den auf dem Registrierungsformular angegebenen Zeitraum, für den Sie die Abonnementgebühr für den Zugriff auf die Informationen von Autodata bezahlt haben; und

Sie“ bezeichnet die Organisation bzw. das Unternehmen, die bzw. das ein Entgelt für den Zugriff auf die Informationen von Autodata bezahlt, und

Ihr“ (sowie alle grammatischen Formen davon) wird entsprechend ausgelegt.

  1. Lizenzgewährung

2.1. Nach Erhalt des ordnungsgemäß ausgefüllten Registrierungsformulars und als Gegenleistung für die (und nach Erhalt der) Zahlung der Abonnementgebühr durch Sie an Autodata gewährt Autodata Ihnen ausschließlich Online-Zugriff auf den Abonnementbereich und erteilt Ihnen zu den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung für den Abonnementzeitraum eine nicht exklusive und nicht übertragbare beschränkte Lizenz für das Einsehen der Informationen von Autodata im Abonnementbereich.

2.2. Die in Klausel 2.1 gewährte Lizenz wird für einen einzigen physischen Standort oder eine einzige Adresse erteilt, der bzw. die auf dem Registrierungsformular angegeben ist, und sie umfasst das Anzeigen der Informationen von Autodata mit einem einzigen mit dem Internet verbundenen Gerät, das jeweils an diesem Standort verwendet wird. Sie erhalten einen Benutzernamen und ein Kennwort und müssen sicherstellen, dass dieser Benutzername und das Kennwort nicht an Dritte weitergegeben und nicht für andere als die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gestatteten Zwecke verwendet werden. Sie stimmen zu, Autodata von und gegenüber jeglichen Verlusten, Haftungsverpflichtungen, Schäden oder Kosten schadlos zu halten, die Autodata oder Dritten aufgrund der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch Sie entstehen. Sie müssen Autodata unverzüglich schriftlich informieren, wenn die Sicherheit eines Kennworts nicht mehr gewährleistet ist.

2.3. Das Anzeigen der Informationen von Autodata mit zusätzlichen mit dem Internet verbundenen Geräten an dem in Absatz 2.2 genannten Standort werden nach eigenem Ermessen von Autodata gewährt und hierfür müssen weitere Registrierungsformulare ausgefüllt sowie zusätzliche Lizenzgebühren entrichtet werden, für die zusätzliche Benutzernamen und Kennwörter vergeben werden.

2.4. Sie dürfen die Informationen von Autodata nur als Informationsquelle für die Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen nutzen.

2.5. Nur Sie und Ihre Mitarbeiter sind berechtigt, den Benutzernamen und das Kennwort, die Ihnen Autodata gemäß Absatz 2.2 zuteilt, zu verwenden, und Sie dürfen den Benutzernamen und das Kennwort nicht an Dritte weitergeben und eine derartige Weitergabe auch nicht zulassen.

2.6. Sie dürfen Informationen von Autodata sowie Kopien, Änderungen, Übersetzungen oder Anpassungen jeglicher Informationen von Autodata ausschließlich in einer gesetzlich zulässigen oder ausdrücklich in dieser Lizenz festgelegten Weise nutzen, kopieren, herunterladen, vermieten, verleihen, verleasen, verkaufen, vertreiben, übertragen oder auf andere Weise weitergeben.  Sie dürfen die Informationen von Autodata nicht per „Crawling“ durchsuchen oder anderweitig manuell oder automatisch darauf zugreifen, um einen Teil der Informationen von Autodata in irgendeiner Weise zu vervielfältigen.  Sie dürfen die Informationen von Autodata weder vollständig noch teilweise dekompilieren, disassemblieren oder zurückentwickeln (Reverse Engineering) und keine davon abgeleiteten Werke herstellen.

2.7. Während des Abonnementzeitraums und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dessen Ablauf (aus welchem Grund auch immer) müssen Sie Autodata und dessen Vertretern zu allen angemessenen Zeiten und nach angemessener Vorankündigung den Zugang zu allen Räumlichkeiten gewähren, in denen die Informationen von Autodata genutzt werden (bzw. wurden), und zu den darin befindlichen Computergeräten sowie zu allen gemäß dieser Lizenzvereinbarung geführten Unterlagen und Aufzeichnungen und deren Inspektion gestatten, damit sichergestellt werden kann, dass Sie diese Lizenzvereinbarung einhalten.

2.8. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Autodata Ihre Online-Nutzung des Abonnementbereichs überwachen kann, um beispielsweise die Einhaltung dieses Absatzes 2 zu gewährleisten oder Statistiken zur Nutzung der Website von Autodata zu sammeln. Wenn Autodata verlässlich feststellt, dass Sie auf eine Weise auf den Abonnementbereich zugreifen oder diesen in einer Weise nutzen, die nicht mit dieser Lizenz in Einklang steht, ist Autodata berechtigt, Ihren Zugriff auf den Abonnementbereich sofort zu sperren oder zu beenden, ohne zur Rückzahlung eines Teils der Abonnementgebühr an Sie verpflichtet zu sein.

2.9. Sie stimmen zu, dass Sie im Rahmen der Nutzung des Abonnementbereichs wahlweise bestimmte Informationen zu Referenzzwecken in den Abonnementbereich hochladen können, die sich auf Sie oder Ihre Kunden oder Geschäftspartner beziehen können (einschließlich Angaben zu Ihrem/Ihren physischen Standort(en), der Namen Ihrer Mitarbeiter, die auf den Abonnementbereich zugreifen, der Marken und Modelle der Ihren Kunden oder Geschäftspartnern gehörenden Kraftfahrzeuge usw.). Diese Informationen bleiben jederzeit Ihr Eigentum, und Sie können diese Informationen jederzeit aus dem Abonnementbereich löschen.  Durch das Hochladen dieser Informationen in den Abonnementbereich erklären Sie sich damit einverstanden, dass Autodata eine Kopie dieser Informationen speichert. Autodata hält alle gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung dieser Informationen ein und gewährleistet jederzeit die Vertraulichkeit dieser Informationen.

2.10. Sie dürfen die Informationen von Autodata nicht im Zusammenhang mit der Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, die bekanntlich oder mutmaßlich für militärische Zwecke oder in Verbindung mit dem Transport oder der Lagerung von Massenvernichtungswaffen oder anderweitig entgegen den Bestimmungen der Europäischen Union oder anderer Vorschriften eingesetzt werden, verwenden (oder deren Verwendung durch Dritte zulassen). Sie müssen Autodata unverzüglich schriftlich informieren, wenn Sie Kenntnis davon erhalten oder vermuten, dass die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen von Autodata oder Ihr Zugang zum Abonnementbereich auf diese Weise verwendet wurden.

2.11. Sie müssen alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einhalten, die jeweils an dem Ort gelten, von dem aus Sie auf die Informationen von Autodata und den Abonnementbereich zugreifen, und Sie dürfen die Informationen von Autodata nicht in Verbindung mit rechtswidrigen Handlungen verwenden (oder eine derartige Verwendung zulassen).

  1. Laufzeit

3.1. Sofern Autodata diese Lizenzvereinbarung nicht gemäß der vorstehenden Klausel 2.8 oder der nachfolgenden Klausel 6.2 kündigt, tritt sie an dem Datum in Kraft, an dem Autodata Ihnen einen Benutzernamen und ein Kennwort für den Zugriff auf den Abonnementbereich erteilt, und besteht für den Abonnementzeitraum fort.

3.2. Sofern Sie Autodata nicht innerhalb der letzten 30 Tage des Abonnementzeitraums (und jeder nachfolgenden Verlängerung dieses Zeitraums) darüber in Kenntnis setzen, dass Sie diese Lizenzvereinbarung kündigen möchten, verlängert sich diese Lizenzvereinbarung automatisch um einen weiteren Abonnementzeitraum von 12 Monaten oder, sofern relevant, um dem in Ihrem Vertrag festgelegten Zeitraum, und Sie müssen eine weitere Lizenzgebühr entrichten.  Mit dieser weiteren Gebühr wird automatisch das Zahlungsmittel belastet, das wir mit Ihrer Zustimmung in unseren Unterlagen führen, oder sofern relevant, das Mittel, über das die Lizenz erworben wurde, andernfalls erhalten Sie eine Rechnung. Falls Sie die weitere Abonnementgebühr für eine Verlängerung dieser Lizenzvereinbarung bei Fälligkeit nicht zahlen, kann Autodata Ihren Zugriff auf den Abonnementbereich sperren oder beenden.

3.3. Autodata kann die Abonnementgebühr oder andere Gebühren, Entgelte oder Gelder im Rahmen dieser oder in Bezug auf diese Lizenzvereinbarung durch schriftliche Mitteilung an Sie (einschließlich elektronischer Kommunikation oder E-Mail) ändern oder anpassen.

  1. Gewährleistung und Entschädigung

4.1. Die Informationen von Autodata wurden von Autodata aus von Fahrzeug- und Komponentenherstellern bereitgestellten Informationen sowie aus Ergebnissen von Tests, die von Autodata durchgeführt wurden, zusammengestellt. Autodata setzt angemessene fachliche Fähigkeiten und ein ausreichendes Kompetenzniveau voraus. Um die Richtigkeit dieser Informationen sicherzustellen, wurde mit aller angemessenen Sorgfalt vorgegangen. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Autodata dennoch keine Gewähr dafür, dass die Informationen von Autodata vollständig oder richtig sind. Autodata erkennt keine Haftung aufgrund gegebenenfalls ungenauer oder unvollständiger Informationen von Autodata an.

4.2. Die Informationen von Autodata wurden für die Verwendung in Verbindung mit nach europäischen Spezifikationen gefertigten Fahrzeugen zusammengestellt. Sie sollten sich bewusst sein, dass in Ländern außerhalb Europas Modellnamen und Beschreibungen und die sich auf sie beziehenden Spezifikationen von den in den Informationen von Autodata aufgelisteten abweichen können.

4.3. Sofern nicht ausdrücklich vom Fahrzeughersteller angegeben, gibt Autodata keinerlei Empfehlung hinsichtlich der Verwendung von Additiven, Reinigern oder Anwendungsmitteln ab. Autodata erkennt keine Haftung bei Verwendung solcher zusätzlichen Additive an, die zu Schäden und potenziell zum Erlöschen der Fahrzeuggarantie führen können.

4.4. Die Informationen von Autodata werden „wie besehen“ bereitgestellt und alle ausdrücklichen oder stillschweigenden gesetzlichen oder anderweitigen Bedingungen oder Garantien (einschließlich u. a. jener in Bezug auf Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Nichtverletzung der Rechte Dritter, Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck (ob festgehalten oder nicht) eines beliebigen Produkts) werden hiermit ausgeschlossen.

4.5. Autodata unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Website von Autodata frei von Computerviren, Trojanern und sonstigem schädlichen Code ist; dennoch sollten Sie dafür sorgen, dass Sie eine geeignete aktuelle Virenschutz-Software verwenden. Autodata erkennt keine Haftung aufgrund einer Infektion mit Computerviren oder sonstigem schädlichen Code an.

4.6. Autodata unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Website von Autodata verfügbar ist. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Website aufgrund der Anzahl der Benutzer, die gerade darauf zugreifen, langsamer läuft, und in anderen Fällen kann sie während Wartungs- oder Reparaturarbeiten vorübergehend nicht verfügbar sein.  Obwohl Autodata sich bemüht, die Benutzer vorab auf geplante Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten hinzuweisen, übernimmt Autodata keine Gewähr dafür, dass die Website jederzeit verfügbar ist Soweit gesetzlich zulässig, lehnt Autodata jede Haftung ab, die daraus entstehen könnte, dass Benutzer nicht auf die Informationen von Autodata zugreifen können oder dass die Website von Autodata nur langsam reagiert.

4.7. Ihr einziges Rechtsmittel und die gesamte Haftung von Autodata sind in dieser Lizenzvereinbarung festgelegt, und Autodata haftet keinesfalls gegenüber Ihnen oder anderen Personen für Einnahmeausfälle, entgangene tatsächliche oder erwartete Gewinne, die im ordentlichen Geschäftsgang oder anderweitig entstehen (einschließlich u. a. entgangener Gewinne aus Verträgen), die entgangene Nutzung eines Geldbetrags, entgangene erwartete Einsparungen, entgangene Geschäfte oder Geschäftsmöglichkeiten, Verlust an Firmenwert, Verlust oder Schädigung des Rufs, Verlust oder Beschädigung von Daten, Verlust von Arbeitszeit leitender Angestellter oder durch Verwaltungsarbeit, Rechts- und andere Beratungskosten oder für wie auch immer verursachte mittelbare oder Folgeverluste oder -schäden, die direkt oder indirekt auf den Gegenstand dieser Lizenzvereinbarung oder die Nutzung oder das Unvermögen zur Nutzung der Website von Autodata zurückzuführen sind.

4.8. Sie verpflichten sich hiermit, Autodata bezüglich und gegenüber jeglichen Haftungsverpflichtungen, Kosten (einschließlich Rechtskosten), Schäden, Verlusten, Klagen, Ansprüchen oder Verfahren zu entschädigen und schadlos zu halten, die unmittelbar oder mittelbar infolge einer nicht genehmigten Nutzung der Informationen von Autodata oder der Website von Autodata durch Sie (oder Ihre Mitarbeiter oder Dritte, denen Sie oder Ihre Mitarbeiter den Zugriff auf die Informationen von Autodata gewährt haben) entstehen, sei es im Einklang mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung oder anderweitig. Falls sich Autodata in Bezug auf Ihre Nutzung der Informationen von Autodata Klagen, Forderungen oder Beschwerden ausgesetzt sieht, haben Sie Autodata alle Nachweise oder Informationen, die sich in Ihrem Besitz befinden oder von Autodata in Bezug auf Ihre Nutzung der Informationen von Autodata in vertretbarer Weise angefordert werden, zur Verfügung zu stellen.

4.9. Sofern dies nicht in dieser Lizenzvereinbarung festgelegt oder gesetzlich vorgeschrieben ist, werden keine weiteren (ausdrücklichen oder stillschweigenden) Garantien in Bezug auf die Informationen von Autodata oder die Website von Autodata übernommen. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung wirkt sich dahingehend aus, dass sie die Haftung einer Partei für Todesfälle oder Personenschäden, die aufgrund von Fahrlässigkeit oder arglistiger Täuschung seitens dieser Partei verursacht werden, oder eine Haftung, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden kann, ausschließt oder einschränkt

  1. Rechte an den Informationen von Autodata

5.1. Alle geistigen Eigentumsrechte an den Informationen von Autodata gehören Autodata Limited und/oder deren Lizenzgebern. Sie haben keine anderen Rechte an den oder auf die Informationen von Autodata als die im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung und auf dem Registrierungsformular ausdrücklich gewährten Rechte, und Autodata behält sich sämtliche Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich erteilt wurden.

5.2. Der in Informationen von Autodata enthaltene Hinweis zu den Urheber- und Datenbankrechten muss stets ein fester Bestandteil der Informationen von Autodata und jeder genehmigten Kopie dieser Informationen bleiben.

5.3. AUTODATA und das Logo von Autodata sind eingetragene Warenzeichen von Autodata Limited.

5.4. Sie treten hiermit sämtliche Rechte (einschließlich des Urheberrechts) an allen Inhalten, die sich auf die Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen beziehen und die Sie Autodata zur Verfügung stellen oder zugänglich machen (z. B. per E-Mail oder durch Beiträge in den Benutzerforen von Autodata oder anderen ähnlichen öffentlichen Einrichtungen, die Autodata gehören oder von Autodata betrieben werden) und die die Informationen von Autodata ergänzen, kostenlos an Autodata ab (und veranlassen die Abtretung durch Ihre Mitarbeiter).

  1. Allgemeines

6.1. Sie dürfen diese Lizenzvereinbarung und Ihre daraus entstehenden Rechte und Pflichten ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Autodata weder vollständig noch teilweise übertragen, abtreten, unterlizenzieren oder anderweitig veräußern.

6.2. Falls Sie gegen die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung verstoßen, ist Autodata berechtigt, diese Lizenzvereinbarung mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Bei Ablauf dieser Lizenzvereinbarung, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Rechte, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung gewährt wurden.

6.3. Sie stimmen zu, dass Autodata Ihre Zahlungsinformationen speichert, um die Entrichtung zukünftiger Abonnementgebühren zu vereinfachen. Autodata hält bei der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sämtliche Datenschutzgesetze ein.

6.4. Autodata kann die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung von Zeit zu Zeit durch eine schriftliche Mitteilung an Sie aktualisieren (einschließlich durch elektronische Kommunikation oder E-Mail).

6.5. Wenn eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung für nichtig oder nicht einklagbar erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung vollständig in Kraft und wirksam.

6.6. Keine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung ist dahingehend auszulegen, dass sie eine Partnerschaft zwischen den Parteien begründet oder dass sie eine Partei zum Vertreter der anderen Partei macht.

6.7. Mit keiner Bestimmung in dieser Lizenzvereinbarung wird bezweckt, irgendeinen Nutzen auf einen Dritten zu übertragen (unabhängig davon, ob ein solcher Nutzen nach Maßgabe des englischen Vertragsgesetzes von 1999 [Contracts (Rights of Third Parties) Act] oder auf andere Weise entstanden wäre), und keine Bestimmung kann von einem Dritten eingeklagt werden.

6.8. Diese Lizenzvereinbarung und das Registrierungsformular stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Autodata dar und ersetzen alle vorherigen Absprachen, Übereinkünfte und Vereinbarungen zwischen Ihnen und Autodata in Bezug auf die Informationen von Autodata. Bei Widersprüchen zwischen dieser Lizenzvereinbarung und dem Registrierungsformular haben die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung Vorrang.

6.9. Für diese Lizenzvereinbarung gilt englisches und walisisches Recht, und sie ist im Einklang damit auszulegen. Diese Lizenzvereinbarung unterliegt der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales.

  1. Cookies

7.1. Cookies ermöglichen es uns, Ihr Gerät oder Sie zu identifizieren,nachdem Sie sich angemeldet haben. Autodata verwendet Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen die Navigation auf der Website oder die Bereitstellung bestimmter Grundfunktionen zu ermöglichen. Wir verwenden Cookies, um die Funktionalität der Website zu verbessern. Darüber hinaus nutzen wir Cookies zur Verbesserung der Leistung unserer Website, um Ihnen eine bessere Benutzererfahrung zu bieten. Die von Cookies erfassten Informationen werden von uns nicht verkauft.

7.2. Sie stimmen zu, dass Autodata für die in 7.1 genannten Zwecke Cookies auf Ihrem Gerät/Ihren Geräten speichert.

7.3. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise die Anwendung nicht im vollen Umfang nutzen können und einige Funktionen der Anwendung eventuell nicht funktionieren, wenn Sie Cookies deaktivieren oder entfernen,

7.4. Wenn Sie weitere Informationen zu den von uns verwendeten Cookies benötigen, wenden Sie sich an Autodata. https://www.autodata-group.com/global/contact-us/ oder lesen Sie unsere Cookie-Bestimmungen unter https://www.autodata-group.com/corporate/privacy-policy/.

  1. Datenschutz

8.1. Autodata und Sie vereinbaren, dass die Bestimmungen in der beigefügten Anlage 1 – Datenschutzerklärung in Hinsicht auf Ihre jeweiligen Pflichten bezüglich Datenschutz und Informationssicherheit für beide Parteien bindend sind.

ANLAGE 1 – DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Für die Begriffe „personenbezogene Daten“, „für die Verarbeitung Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“, „Verarbeitung personenbezogener Daten“ („Verarbeitung“), „betroffene Person“ gelten jeweils die Definitionen gemäß der Verordnung (wie nachfolgend definiert).

„Datenaufbewahrungsbestimmungen von Autodata“ bezeichnet die von Autodata festgelegten und die von Autodata von Zeit zu Zeit aktualisierten Bestimmungen zur Aufbewahrung und Speicherung personenbezogener Daten;

„Ihre personenbezogenen Daten“ bezeichnet sämtliche personenbezogenen Daten, mit Ausnahme von Fahrzeugdaten, in welcher Form oder auf welchem Medium auch immer, die (i) an Autodata geliefert oder zugänglich gemacht werden, entweder durch Sie oder anderweitig im Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung, oder sämtliche personenbezogenen Daten, die (ii) durch Autodata oder im Namen von Autodata im Zusammenhang mit dieser Lizenzvereinbarung erzeugt oder generiert werden und (iii) welche Autodata in Ihrem Namen verarbeitet;

„Datenschutzerklärung“ bezeichnet diese Datenschutzerklärung;

„Datenschutzgesetz“ bezeichnet die Richtlinie (mit Ergänzungen bzw. in ihrer jeweils geltenden Fassung) und die Verordnung sowie das Datenschutzgesetz 2018;

„Richtlinie“ bezeichnet die EU-Datenschutz- und Richtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG);

„Verordnung“ bezeichnet die jeweils anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung des Vereinigten Königreichs oder die EU-Datenschutz-Grundverordnung;

„Meldepflichtige Verletzung“ bezeichnet jegliche nicht genehmigte oder unrechtmäßige Verarbeitung, Offenlegung von bzw. Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten und/oder jegliche unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust, Veränderung oder Verfälschung (Korruption) Ihrer personenbezogenen Daten;

„Aufsichtsbehörde“ bezeichnet eine zuständige Datenschutzbehörde, deren Gerichtsbarkeit Sie im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten unterliegen und in der Autodata die Dienstleistungen bereitstellt; und

„Fahrzeugdaten“ bezeichnet       ein Fahrzeugkennzeichen, eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN) oder Daten oder Informationen in Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug oder mit jeglicher Art und Form von Fahrzeugreparaturen, oder Medien, in denen Fahrzeugkennzeichen oder VIN bildlich oder in Bildformat dargestellt sind.

1.1. Beide Parteien vereinbaren, dass folgende Informationen für die Verordnung notwendig sind

Gegenstand der Verarbeitung – Informationen zu Service, Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie die Einhaltung der vertraglichen Pflichten im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung.

Dauer der Verarbeitung – für die Laufzeit der Lizenzvereinbarung bis zur Beendigung oder wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Lizenzvereinbarung durch Autodata nicht mehr notwendig für die Ausübung seiner relevanten Verpflichtungen oder seiner anderweitigen legitimen Interessen ist, oder gemäß den Datenaufbewahrungsbestimmungen von Autodata.

Art der Verarbeitung – Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Kunden und deren Abnehmern („Kunden des Kunden“) zum Zwecke von Service, Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Personenbezogene Daten werden von Ihnen und Ihrem autorisierten, ernannten oder befugten Reparaturpersonal, Ihren Technikern oder durch Dritte eingegeben.

Zweck der Verarbeitung – das Ermöglichen von Service, Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und damit verbundene Dienstleistungen sowie die Erfüllung der Verpflichtungen von Autodata im Rahmen der Lizenzvereinbarung.

Art der personenbezogenen Daten – Fahrzeugkennzeichen und/oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN)

Kategorien betroffener Personen – Fahrzeugbesitzer

1.2. Sie und Autodata vereinbaren hiermit, dass Autodata (und jeder befugte Subunternehmer) für die Zwecke dieser Lizenzvereinbarung ein Auftragsverarbeiter Ihrer personenbezogenen Daten ist. Um Zweifel auszuschließen, sind sowohl Sie als auch Autodata jeweils ein unabhängiger Datenverantwortlicher für die Fahrzeugdaten.

1.3. Autodata als Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten verpflichtet sich wie folgt:

1.3.1. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Autodata erfolgt nur insoweit als zur Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung gemäß den Datenaufbewahrungsbestimmungen von Autodata notwendig und/oder wie von der einschlägigen Gesetzgebung vorgeschrieben (unter der Voraussetzung, dass Sie vorab von Autodata über diese gesetzliche Anforderung informiert werden, bevor die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt; es sei denn, die Gesetzgebung verbietet dies auf Grundlage von einem wichtigen öffentlichen Interesse);

1.3.2. Es wird gewährleistet, dass sämtliche Personen, die Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten haben, sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben bzw. einer angemessenen Verschwiegenheitspflicht unterliegen;

1.3.3. Es werden alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen angewandt, um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Diesbezügliche Maßnahmen entsprechen den einschlägigen Anforderungen des IT-Sicherheitskonzepts und/oder der Informationssicherheitsrichtlinie von Autodata.

1.3.4. Sie, sofern möglich, bei der Einhaltung der einschlägigen Pflichten hinsichtlich der Beantwortung von Anfragen zur Geltendmachung der Rechte von betroffenen Personen gemäß der Richtlinie und Kapitel III der Verordnung (Rechte betroffener Personen) zu unterstützen;

1.3.5. Sie ermächtigen Autodata, andere Auftragsverarbeiter zu verpflichten, soweit es für die Erbringung von Dienstleistungen notwendig ist und/oder wie unter https://www.solera.com/sub-processors-of-data-subject-to-gdpr/ festgelegt, sowie Amazon Web Services EMEA SARL, Microsoft Ireland Operations Limited. Sie können eine Mitteilung über zusätzlich beauftrage Auftragsverarbeiter beantragen, wobei Autodata, sofern dies möglich ist, mindestens fünfzehn (15) Tage im Voraus über die Änderungsabsichten informiert.  Wenn Sie aus angemessenem Grund glauben, dass ein vorgeschlagener Auftragsverarbeiter den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten beeinträchtigen würde, müssen Sie Autodata benachrichtigen und ein Treffen mit der Geschäftsleitung vereinbaren, um das Problem zu besprechen.  Die Parteien vereinbaren, in gutem Glauben gemeinsam eine annehmbare Lösung zu finden.  Sie erkennen an, das Autodata Teil eines globalen Netzwerks von Dienstleistungsunternehmen ist.  Autodata erklärt sich damit einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten, die im Dienstleistungsangebot von Autodata gespeichert sind, nur auf Servern gehostet werden, die sich im EWR, im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz befinden, während andere Auftragsverarbeiter von anderen Ländern aus auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen können.

Autodata schließt eine schriftliche Vereinbarung mit jedem anderen Auftragsverarbeiter ab. Eine solche Vereinbarung enthält Verpflichtungen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten, die den hier dargelegten entsprechen.  Wenn der Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten eine Übermittlung nach dem anwendbaren Datenschutzrecht in ein Land außerhalb (i) der EU oder des EWR und (ii) ein Land darstellt, das nach Entscheidung der zuständigen Behörde (einschließlich der EU-Kommission und des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten) kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet, stellt Autodata sicher, dass solche Übermittlungen durch „Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter mit Sitz in Drittländern” gemäß dem Beschluss 2010/87/EU der Kommission vom 5. Februar 2010 oder durch spätere ähnliche, von der EU-Kommission genehmigte Vereinbarungen („Mustervertrag”) dokumentiert werden, die mit allen zusätzlichen organisatorischen, vertraglichen und technischen Maßnahmen verbunden sind, die erforderlich sind, um ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau zu gewährleisten. Wenn und insoweit es Widersprüche zwischen dieser Datenschutzerklärung und dem Mustervertrag gibt, haben die Bestimmungen des Mustervertrags Vorrang;

1.3.7. Unter angemessenen Zugangsmodalitäten und abgesehen von der Offenlegung vertraulicher, wirtschaftlich sensibler oder privilegierter Informationen ist es Ihnen oder einem von Ihnen beauftragten Prüfer erlaubt, auf Ihre Kosten, Datenschutz-Audits, Überprüfungen und Inspektionen hinsichtlich der Einhaltung dieser Klausel 1.3 der Datenschutzbestimmungen von Autodata durchzuführen. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird klargestellt, dass Ihre Audit-, Zugangs- und Überprüfungsrechte gemäß dieser Klausel sich nur auf Dokumente und Aufzeichnungen von Autodata beschränken und nicht für die physischen Räumlichkeiten von Autodata gelten;

1.3.8. Wenn Autodata eine meldepflichtige Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten feststellt, werden Sie so schnell, wie unter den gegebenen Bedingungen möglich, darüber informiert und schriftlich benachrichtigt, und Sie erhalten Unterstützung bei der Bewältigung und Linderung. Autodata führt ein Verzeichnis dieser meldepflichtigen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.

1.3.9. Sie erhalten Unterstützung bei der Einhaltung von Artikel 35 (Datenschutz-Folgenabschätzung) und Artikel 36 (Vorherige Konsultation) der Verordnung in Bezug auf neue Formen der Verarbeitung, die im Einklang mit dem Datenschutzgesetz vorgeschlagen werden;

1.3.10. Sofern von der Gesetzgebung nicht anders vorgesehen oder in Übereinstimmung mit den Datenaufbewahrungsbestimmungen von Autodata, werden bei Beendigung oder Ablauf dieser Lizenzvereinbarung, wie auch immer ausgeführt und aus beliebigem Grund, entweder alle Ihre personenbezogenen Daten vernichtet oder an Sie oder einen benannten Dritten (in einem gemeinsam vereinbarten Format und in einer gemeinsam vereinbarten Weise) übermittelt.

1.3.11. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen in dieser Lizenzvereinbarung ist die Gesamthaftung von Autodata Ihnen gegenüber gemäß dieser Klausel 1.3 und in Bezug auf sämtliche Datenschutzpflichten seitens Autodata nach dem Datenschutzgesetz auf £20.000 (Britische Pfund) pro Vertragsjahr begrenzt und übersteigt in keinem Fall die Gesamtsumme von £50.000 (Britische Pfund) für die gesamte Laufzeit der Lizenzvereinbarung und danach. Im Sinne dieser Klausel bezeichnet „Vertragsjahr“ jeden Zeitraum von 12 Monaten nach dem Startdatum der Lizenzvereinbarung oder am Datum seines Jahrestages und schließt solche 12-monatige Zeiträume ein, die nach Beendigung oder Ablauf der Lizenzvereinbarung fortlaufen.

1.4. Sie als für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher gewährleisten und versichern hiermit Folgendes:

1.4.1.Jegliche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit allen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Datenschutzgesetz), und die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten seitens Autodata gemäß dieser Lizenzvereinbarung verstößt nicht gegen das Datenschutzgesetz;

1.4.2. Alle Ihre an Autodata gelieferten personenbezogenen Daten sind korrekt und werden aktualisiert, um bei Bedarf deren kontinuierliche Richtigkeit zu gewähren;

1.4.3. Mit Ausnahme von personenbezogenen Daten im Sinne dieser Datenschutzerklärung verpflichten Sie sich, keine anderweitigen personenbezogenen Daten an Autodata zu liefern, es sei denn, dass Autodata vorab davon in Kenntnis gesetzt wird und diesbezüglich eine separate schriftliche Vereinbarung mit Autodata vorliegt. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden gewährleisten und versichern Sie auch, dass Sie (i) keine personenbezogenen Daten der Art und Kategorien, wie in Artikel 8 bis 10 der Verordnung aufgeführt, definiert oder erwähnt (zusammenfassend beschrieben als „Personenbezogener Daten mit hohem Risiko“), an Autodata liefern oder die Verarbeitung solcher Daten von Autodata verlangen, und dass Sie (ii) keine personenbezogenen Daten an Autodata liefern oder weiterleiten, von denen Autodata keine Kenntnis hat, die Autodata unbekannt sind, oder die nicht ausdrücklich gemäß dieser Datenschutzerklärung geliefert werden, und dass Sie keine personenbezogenen Daten in freie Textfelder, die Teil der relevanten Autodata-Produkte und/oder Dienstleistungen sind, eingeben und dass Sie keine personenbezogenen Daten in Anhänge und/oder Bilder aufnehmen, die von Zeit zu Zeit in das System bzw. die Systeme von Autodata hochgeladen werden;

1.4.4. Sie stellen sicher, dass Sie und Ihre Mitarbeiter, Vertragspartner und/oder Vertreter mit den Anmeldeinformationen für den Zugang zu den Dienstleistungen sicher umgehen, und die Haftbarkeit für den Zugang zu den Dienstleistungen mittels solcher Anmeldeinformationen liegt bei Ihnen.  Des Weiteren gewährleisten Sie, dass Autodata von jeglicher unbefugten Verwendung der Anmeldeinformationen oder anderweitigen Sicherheitsverstößen, wie Verlust, Diebstahl oder unbefugte Offenlegung der Anmeldeinformationen, unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird, und dass die Nutzung der Dienstleistungen nur durch befugte Mitarbeiter an von Autodata autorisierten Standorten („Autorisierte Standorte“) erfolgt, und dass Sie schriftlich eine stets aktuelle Liste von allen Mitarbeitern führen, die die Dienstleistungen und die Autorisierten Standorte nutzen, und dass solch eine Liste innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch Autodata jederzeit an Autodata übermittelt wird; und

Sie sorgen dafür, dass Sie auf Ihre Kosten und dass Ihre Mitarbeiter, Vertragspartner und/oder Vertreter ebenso dafür sorgen, dass alle für die beidseitige Einhaltung der Datenschutzbestimmungen erforderlichen weiteren Handlungen und Anstrengungen, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind, unternommen werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf die sofortige Installation der und/oder Upgrade auf die jeweils aktuelle Autodata-Version oder Versionen der relevanten Autodata-Software oder Systeme.

1.5. Sie erkennen an, dass Autodata auf Unterweisung von Ihnen angewiesen ist, inwieweit Autodata berechtigt ist, Ihre personenbezogenen Daten zu nutzen und zu verarbeiten. Folglich übernimmt Autodata keinerlei Haftungsverpflichtungen und Sie entschädigen Autodata bei Aufforderung unverzüglich und in vollem Umfang und Sie halten Autodata vollständig und effektiv schadlos gegenüber jeglichen Kosten, Ansprüchen, Forderungen, Ausgaben (einschließlich Rechtskosten und Auszahlungen auf Basis vollständiger Schadloshaltung), Verlusten (einschließlich indirekten Verlusten, Datenverlust oder Verfälschung/Korruption von Daten, Verlust des Ansehens, Verlust von ideellem Firmenwert und Gewinnausfall), Handlungen, Verfahren und Haftung jeglicher Art, die Autodata gegenüber geltend gemacht werden oder für die Autodata möglicherweise haftbar gemacht wird im Falle einer Klage durch eine betroffene Person oder einer Aufsichtsbehörde infolge von Handlungen oder Unterlassungen durch Autodata, soweit solche Handlungen oder Unterlassungen die Folge Ihrer Unterweisung sind.

1.6. Sie entschädigen Autodata bei Aufforderung unverzüglich und in vollem Umfang und Sie halten Autodata vollständig und effektiv schadlos gegenüber jeglichen Kosten, Ansprüchen, Forderungen, Ausgaben (einschließlich Rechtskosten und Auszahlungen auf Basis vollständiger Schadloshaltung), Verlusten (einschließlich indirekten Verlusten, Datenverlust oder Verfälschung/Korruption von Daten, Verlust des Ansehens, Verlust von ideellem Firmenwert und Gewinnausfall), Handlungen, Verfahren und Haftung jeglicher Art, die an Autodata oder ihre verbundenen Unternehmen gerichtet werden im Zusammenhang mit dem Nichteinhalten der Bestimmungen in Klausel 1.4 und/oder des Datenschutzgesetzes durch Sie oder durch von Ihnen beauftragte Dritte hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten.

1.7. Bei Widersprüchen zwischen dieser Datenschutzerklärung und dem Inhalt der Lizenzvereinbarung hat diese Datenschutzerklärung Geltung und Vorrang. Diese Datenschutzerklärung und die darin festgelegten Verpflichtungen gelten über die Beendigung oder den Ablauf der Lizenzvereinbarung hinaus, wie auch immer diese beendet wurde.